
Corona-Kündigung
Kündigung wegen Corona? Wir helfen bei COVID-bedingten Entlassungen.
Kündigung wegen Corona? Wir helfen bei COVID-bedingten Entlassungen.
Die Corona-Krise trifft die Wirtschaft schwer. Viele sind verunsichert, die ersten Unternehmen haben bereits jetzt betriebsbedingte Kündigungen ausgesprochen. Gegen eine Kündigung muss innerhalb von 3 Wochen nach deren Zugang beim Arbeitsgericht eine Kündigungsschutzklage erhoben werden, sonst gilt die Kündigung automatisch als wirksam.
In dieser Situation helfen wir Ihnen schnell und unbürokratisch weiter. Melden Sie sich einfach telefonisch bei uns oder übersenden Sie uns direkt per E-Mail (info@kanzleigroll.de) Ihre Unterlagen. Wir benötigen, sofern vorhanden (Unterlagen können Sie auch nachreichen): Kündigungsschreiben, Arbeitsvertrag, die letzte Gehaltsabrechnung, sowie die Daten Ihrer Rechtsschutzversicherung (falls vorhanden).
Der guten Ordnung halber: durch die Übersendung der genannten Unterlagen kommt noch kein Mandat zustande. Ein Mandatsverhältnis entsteht erst, wenn wir Ihnen den vollständigen Erhalt der Unterlagen bestätigen und Ihnen eine Vollmacht übersenden.
Kostenlose Erstberatung
Lassen Sie sich unverbindlich zu Ihrem Fall beraten. Wir nehmen uns Zeit für Ihr Anliegen und erklären Ihnen Ihre Optionen.